Bei Betrieben mit registrierender Leistungsmessung bemisst sich der Leistungspreis an einer einzigen Zahl: der höchsten mittleren Viertelstunden-Leistung des Jahres (§ 17 StromNEV). Ein Batteriespeicher, der in genau diesen Viertelstunden entlädt, senkt diese Zahl — und damit die Netzentgelte des ganzen Jahres.
Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh misst der Netzbetreiber den Strombezug im 15-Minuten-Takt (registrierende Leistungsmessung, RLM). Aus jeder Viertelstunde entsteht ein Mittelwert in Kilowatt. Das Netzentgelt besteht dann aus zwei Teilen: dem Arbeitspreis je Kilowattstunde und dem Leistungspreis je Kilowatt. Für den Leistungspreis zählt allein der höchste Viertelstundenwert des Abrechnungsjahres — gleichgültig, ob diese Spitze einmal oder hundertmal auftritt.
Das hat eine unbequeme Folge: Eine einzige Viertelstunde, in der Ofen, Kompressor und Kälteanlage gleichzeitig anlaufen, bestimmt die Rechnung für zwölf Monate. In den von uns ausgewerteten Preisblättern süddeutscher Verteilnetzbetreiber liegt der Leistungspreis je nach Benutzungsdauer zwischen rund 16 und 172 Euro je Kilowatt und Jahr. Bei 150 kW Jahreshöchstlast im oberen Band stehen damit über 20.000 Euro im Jahr auf dem Spiel — bestimmt von 15 Minuten.
Ein Batteriespeicher mit Lastspitzenkappung beobachtet die laufende Viertelstunde. Nähert sich der Mittelwert einer eingestellten Grenze, entlädt der Speicher in das Betriebsnetz und übernimmt den Teil des Bezugs, der über die Grenze hinausgeht. Aus Sicht des Netzbetreiber-Zählers bleibt die Viertelstunde unter der Grenze. Geladen wird später, wenn die Last niedrig ist oder die Photovoltaik-Anlage Überschuss liefert.
Aus unseren Simulationen über fünf belegte Lastprofile ergibt sich eine klare Auslegungsregel: Bis etwa 20 Prozent der Jahreshöchstlast setzt der Speicher jedes eingebaute Kilowatt Entladeleistung fast vollständig in gekappte Leistung um. Darüber fällt die Ausbeute deutlich — bei 50 Prozent Kappungstiefe kommen je nach Profil nur noch 46 bis 87 Prozent an. Sinnvoll ist eine Entladeleistung von 20 bis 30 Prozent der Jahreshöchstlast. Für die Kappungsreserve wird dabei weniger als 15 Prozent der Speicherkapazität gebunden; der Rest bleibt für den Eigenverbrauch frei.
Der Wert eines gekappten Kilowatts hängt am Preisblatt Ihres Netzbetreibers — und dort an der Jahresbenutzungsdauer. Unterhalb von 2.500 Benutzungsstunden liegt der Leistungspreis bei 16 bis 20 Euro je Kilowatt und Jahr, oberhalb bei 99 bis 172 Euro. Der Unterschied ist rund der Faktor acht. Für Betriebe im oberen Band trägt die Lastspitzenkappung deshalb oft den größeren Teil des Speichernutzens; im unteren Band bleibt sie ein Zusatznutzen neben dem Eigenverbrauch. Wie diese Schwelle funktioniert, erklärt unser Beitrag zur 2.500-Stunden-Schwelle.
Ob und wie stark die Kappung bei Ihnen wirkt, steht in Ihrem Lastgang: Er zeigt, wie hoch die Spitze ist, wann sie auftritt und wie viele Viertelstunden in ihrer Nähe liegen. Eine Spitze, die aus wenigen, kurzen Ereignissen besteht, lässt sich mit wenig Kapazität kappen; eine breite Mittagsspitze braucht mehr. Diese Prüfung ist Rechenarbeit an Ihren Messwerten — mit Durchschnittswerten ist sie nicht zu leisten.
Auf der Netzentgelt-Abrechnung Ihres Netzbetreibers oder in der Jahresrechnung Ihres Stromlieferanten. Dort stehen der Leistungspreis in Euro je Kilowatt, die abgerechnete Jahreshöchstlast in kW und meist auch die Jahresbenutzungsdauer. Der Blick auf diese drei Zahlen zeigt in einer Minute, wie viel eine gekappte Spitze bei Ihnen wert ist.
Aus unseren Simulationen über fünf Lastprofile: Bis 20 Prozent der Jahreshöchstlast setzt der Speicher eingebaute Leistung fast vollständig in gekappte Leistung um, bis 30 Prozent bleibt die Ausbeute gut. Tiefere Kappung bindet überproportional viel Kapazität. Der genaue Wert folgt aus der Form Ihrer Spitzen im Lastgang.
Die Kappung arbeitet unsichtbar: Der Speicher speist in das Betriebsnetz ein, Maschinen und Anlagen laufen unverändert weiter. Es wird ausschließlich der Bezug am Netzanschlusspunkt geglättet, kein Verbraucher abgeschaltet.
Gawrilenko, K. (2026): Lastspitzenkappung: Wie die höchste Viertelstunde des Jahres Ihren Leistungspreis bestimmt. WorkSET Energy GmbH, Ulm. https://work-set.eu/wissen/lastspitzenkappung.html (abgerufen am 18. August 2026)
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Stand der Angaben: 18. August 2026. Netzentgelte, Umlagen und Vergütungssätze ändern sich in der Regel zum Jahreswechsel — prüfen Sie bei Zahlenangaben das Datum dieses Beitrags.