Wir sanieren Industrie-, Gewerbe- und Agrardächer – von der Asbestdemontage nach TRGS 519 bis zur neuen Trapezblech-Eindeckung. Mit eigenem Gerüst, eigenen Teams und auf Wunsch mit Photovoltaik in einem Zug.
Tausende Hallen aus den Sechziger- bis Neunzigerjahren tragen Dächer, die am Ende sind: Asbestzement, Undichtigkeiten, tragfähig nur noch auf dem Papier. Auf diesen Dächern darf keine Photovoltaik errichtet werden – und wer sanieren will, braucht üblicherweise drei Gewerke, die sich die Verantwortung zuschieben: Gerüstbauer, Dachdecker mit Asbest-Sachkunde, Elektrofachbetrieb. Bei uns ist das eine Beauftragung.




Nicht jede Demontage ist Routine. Nach einem Brandschaden haben unsere Teams eine zerstörte PV-Anlage unter Lichtbogen-Gefahr demontiert – in vollständiger Schutzausrüstung, unter Aufsicht des Betriebsleiters, dokumentiert für den Versicherer.

Wellplatten aus Faserzement, verbaut etwa zwischen 1960 und 1993, oft grau, mit den Jahren bemoost und spröde – das ist der typische Verdachtsfall. Gewissheit gibt nur eine Materialprobe im Labor. Wichtig: Ungestörter Asbest ist kein akuter Notfall, aber jede Bearbeitung – Bohren, Brechen, Hochdruckreinigen – setzt Fasern frei und ist verboten. Deshalb gehört die Demontage in sachkundige Hände.
Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde, Einrichtung der Baustelle mit Gerüst und Absperrung, Demontage der Platten nach TRGS 519 ohne Bruch, staubdichte Verpackung in Big Bags, Entsorgung als gefährlicher Abfall mit Nachweis, dann Neueindeckung mit Trapezblech – und auf Wunsch die PV-Montage direkt im Anschluss, solange das Gerüst steht.
Nein. Arbeiten auf und an Asbestdächern, die über die reine Instandhaltung hinausgehen, sind unzulässig – die Eindeckung muss vor einer PV-Belegung weichen. Die gute Nachricht: Sanierung und Anlagenbau in einem Zug sparen Gerüst, Zeit und einen zweiten Baustellenaufbau.
Es wird bruchfrei demontiert, staubdicht verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt – mit Entsorgungsnachweis, den Sie für Ihre Unterlagen erhalten. Wildes Zwischenlagern oder Wiederverwenden ist verboten.
Nicht zwingend. Mit Abschnittsplanung, Staubschutz und klarer Absprache lassen sich viele Sanierungen bei laufendem Betrieb umsetzen – das planen wir mit Ihnen anhand der Nutzung.
Für sich genommen ist sie Instandhaltung. In Kombination mit PV wird daraus eine Investition: Das neue Dach trägt eine Anlage, die Stromkosten senkt oder Erträge erwirtschaftet – und für Eigentümer ohne Investitionsbudget gibt es unser Betreibermodell.
Schicken Sie uns Fotos, Baujahr und Grundfläche der Halle. Wir sagen Ihnen, was ansteht, was es kostet und was das Dach danach einbringen kann.