Drei Fragen, drei klare Antworten

Was Betriebe vorher wissen wollen.

Warum eine Vollmacht?

Der Lastgang liegt beim Netzbetreiber, die Jahresabrechnung beim Stromlieferanten. Mit der Vollmacht fordern wir beides direkt an – Sie sparen sich den Schriftverkehr. Die Vollmacht ist eng gefasst: Datenabruf und Anmeldungen für dieses Vorhaben, jederzeit formlos widerrufbar. Eine Zahlungs- oder Kontovollmacht enthält sie nicht, und sie berechtigt nicht zum Abschluss, Wechsel oder zur Kündigung von Verträgen. Maßnahmen, die Kosten auslösen, bedürfen Ihrer vorherigen Zustimmung in Textform.

Was, wenn es sich bei mir nicht rechnet?

Das Ergebnis der Simulation ist eine Zahl, keine Meinung. Sie sehen im Termin, an welcher Größe es liegt und ab welcher Schwelle sich ein neuer Blick lohnt.

Was geschieht mit meinen Daten?

Wir verarbeiten Ihre Angaben, Ihren Lastgang und Ihre Unterschrift ausschließlich für dieses Vorhaben: Datenabruf, Auswertung, Gutachten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Weitergabe zu Werbezwecken findet nicht statt. Details stehen in der Datenschutzerklärung.

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